Wichtige Pressemitteilung zur KFW Förderung

Sie haben vielleicht schon davon gehört, dass nun auch die Mittel aus dem Bundeshaushalt für Maßnahmen zum Einbruchschutz für das Jahr 2016 aufgebraucht sind. Dies bedeutet Folgendes für Ihre Kunden, die einen Zuschuss für mechanische und elektronische Hausabsicherungen beantragen möchten:

Man kann weiterhin einen Antrag zur Förderung stellen. Wenn man eine Zuschuss-Zusage erhält, erfolgt die Auszahlung aber unter Vorbehalt erst im Jahr 2017.

Die Auszahlung erfolgt unter Vorbehalt, weil die Zusagen erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 und der Ausstattung von Mitteln für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Programm wirksam werden.

Nach Erhalt der Zuschuss-Zusage in 2016 kann bereits mit dem geplanten Vorhaben begonnen werden, die Voraussetzung zum Vorhabenbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt dann als eingehalten. Die Zuschüsse werden jedoch frühestens 2017, allerdings nur unter dem o.g. Vorbehalt, ausgezahlt.

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in der Pressemitteilung der KfW vom 19.09.2016 und auf der KfW-Webseite. Fragen beantwortet Ihnen auch gerne die kostenfreie KfW-Hotline unter Telefon 0800 5399002.